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1: Hoher Ball
2: Die Strafecke im Feldhockey
3: Stockstellen/Stockschlagen im Feldhockey
4: Regeländerungen zur Hallensaison 2003/2004
5: Regeländerungen zur Feldsaison 2004
6: Ergänzungen zu den Feldregeln ab 1. 1. 2004
7: Regeländerungen zur Hallensaison 2004/2005
8: Klarstellung zum Spielerwechsel in der Halle
9: Regelauslegungen zur Feldsaison 2005
10: Richtlinien für persönliche Strafen
11: Regeländerungen zur Feldsaison 2005/06
12: Regeländerungen zur Hallensaison 2005/06
13: Regeländerungen mit Wirkung zum 1. April 2006 (Feld)
14: Präzisierung des Verbotes der "Argentinischen Vorhand"
15: Der Torwart im Feldhockey
16: Hinweise zur Hallensaison 2006/07
17: Regeländerungen zum 1. April 2007
18: Aktuelle Regelauslegungen und Anweisungen zum 14.4.2007
19: Aktuelle Regelauslegungen und Anweisungen zum 1.8.2007
20: Regeländerungen zur Hallensaison 2007/08 mit Wirkung zum 1. November 2007

Regelecke 9: Regelauslegungen zur Feldsaison 2005

Das zu Jahresbeginn erschienene neue Regelheft der FIH für Feldhockey ab 2005 enthält keine wesentlichen Änderungen. Die KSR beschränkt sich daher vor Beginn der Feldsaison 2005 auf einige Klarstellungen zu solchen Regeln, die in der Vergangenheit immer wieder zu Missverständnissen und Diskussionen geführt haben.

Hoher Ball
Im Gegensatz zum Hallenhockey darf im Feldhockey der Ball nicht nur beim Torschuss sondern auch im laufenden Spiel unter bestimmten Umständen hoch gespielt werden. Generell gilt dabei jedoch, dass ein Ball, außer bei einem Torschuss, nicht absichtlich hoch geschlagen werden darf. Bei unabsichtlich hoch geschlagenen und bei hoch geschlenzten Bällen liegt es im Ermessen der Schiedsrichter, ob der hohe Ball für irgendeinen Spieler schon von sich aus gefährlich ist oder danach zu gefährlichem Spiel führt. Ein ansteigender Ball ist allerdings grundsätzlich dann als gefährlich anzusehen und abzupfeifen, wenn er andere Spieler zu einer Ausweichbewegung zwingt. Wird ein hoch gespielter Ball unmittelbar für einen eigenen oder einen Gegenspieler gefährlich, ist ein Freischlag für die gegnerische Mannschaft an der Stelle zu verhängen, von der der Ball gespielt wurde. Entsteht die Gefahr erst an einem weiter entfernten Ort, ist der Freischlag an der Gefahrenstelle auszuführen. Bewegen sich Spieler in Richtung eines an sich ungefährlich hoch gespielten Balles, verursachen sie selbst eine Gefahr und können nicht einen Pfiff für sich erwarten.
Bei einem über größere Entfernung hoch gespielten Ball, auch in den Schusskreis hinein, hat der dem Ball näher stehende Spieler das Vorrecht des Stoppens. Gegenspieler müssen dabei einen Abstand von 5 m zum Stopper einhalten, bis der Ball angenommen worden ist und sich unter Kontrolle und auf dem Boden befindet. Halten Gegenspieler außerhalb ihres Schusskreises diesen Abstand nicht ein, ist auf Freischlag gegen sie zu entscheiden. Tun dies Abwehrspieler in ihrem Schusskreis nicht, ist eine Strafecke gegen sie zu verhängen. Senkt sich ein solcher Ball an einer Stelle des Spielfeldes, an der sich zu diesem Zeitpunkt je ein oder mehrere Spieler beider Mannschaften befinden, ist dort wegen Gefährdung der Spieler rechtzeitig auf Freischlag für die Mannschaft zu entscheiden, die den Ball nicht hoch gespielt hat.
In allen Situationen, in denen der Ball ins Spiel gebracht wird (Anspiel, Abschlag, Freischlag, Eckschlag, Seitenausball, Hereingabe von Strafecken), darf der Ball nicht absichtlich hoch gespielt werden, wobei ein hoch geschlenzter Ball immer als absichtlicher Regelverstoß zu werten ist. Wird der Ball durch Schlagen oder Schieben ins Spiel gebracht und geht dabei unabsichtlich hoch, hat der Schiedsrichter nur dann zu pfeifen, wenn der Ball für irgendeinen Spieler gefährlich ist oder gefährlich wird. Ansonsten läuft das Spiel weiter.
Bei den oben beschriebenen Spielsituationen, in denen der Ball wieder ins Spiel gebracht wird, haben die Gegenspieler einen Abstand von 5 m einzuhalten. Nach der Ausführung dürfen sich Gegenspieler sofort dem Ball nähern und diesen angreifen. Sie müssen keinesfalls mit ihrem Angriff so lange warten, bis ein zweiter Gegenspieler den Ball gespielt hat. Mitspieler des ausführenden Spielers dürfen den Ball erst nach einer Bewegung von mindestens 1 m weiterspielen. Sie dürfen den Ball hoch schlenzen oder heben, sofern dies nicht gefährlich ist. Ein Schlenz- oder Hebeball in die Richtung eines Gegenspielers, der weniger als 5 m vom Ball entfernt ist, ist als gefährlich anzusehen.
Nur bei einem Torschuss darf der Ball absichtlich hoch geschlagen werden. Wird ein flacher oder hoher Torschuss (geschlagen, geschoben oder geschlenzt) von einem Torhüter oder Abwehrspieler hoch im eigenen Schusskreis abgewehrt oder gespielt, ist nur dann auf Strafecke zu entscheiden, wenn noch im Schusskreis irgendein Spieler gefährdet wird. Entsteht eine Gefahr erst außerhalb des Schusskreises, ist an dieser Stelle ein Freischlag für die gegnerische Mannschaft zu verhängen. Entsteht keine Gefahr, läuft das Spiel weiter.
Das absichtliche, jedoch ungefährliche Lupfen des Balles über den Stock oder Körper eines Gegenspielers ist auf dem gesamten Spielfeld, auch im Schusskreis oder in den Schusskreis hinein, erlaubt und nicht als unerlaubtes Hochspielen des Balles zu werten.
Bei der Ausführung einer Strafecke darf ein auf das Tor geschlagener Ball die Torlinie nicht in einer Höhe über 46 cm überschreiten. Der Ball kann zuvor höher gewesen sein, wenn er für keinen anderen Spieler gefährlich war. In diesem Zusammenhang sei nochmals darauf hingewiesen, dass auch ein Schiebeschlag, der so genannte „Schrubber“, als Schlag zu werten ist. Wird ein flacher Torschuss von einem Angreifer hoch in das Tor abgelenkt, so liegt nur dann gefährliches Spiel vor, wenn dadurch ein Feldspieler gefährdet wird. Ansonsten ist ein reguläres Tor erzielt. Lenkt ein Verteidiger den Ball ab, müssen die Schiedsrichter beurteilen, ob der Ball die Torlinie in einer Höhe über 46 cm überschritten hätte. Die Bestimmung über die zulässige Höhe des Balls beim ersten Torschuss findet allerdings dann keine Anwendung mehr, wenn der Ball zuvor den Schusskreis um mehr als 5 m oder zum zweiten Mal verlassen hat. Der Ball darf stets in beliebiger Höhe auf das Tor geschlenzt werden. Nur wenn sich dabei ein Gegenspieler näher als 5 m zu dem Schützen befindet und von dem Ball oberhalb des Knies am Körper getroffen wird, ist ein Freischlag für die Abwehr zu verhängen. Trifft der Ball den Abwehrspieler unterhalb des Knies, ist auf erneute Strafecke zu entscheiden, sofern der Ball dabei nicht ins Tor abgelenkt wurde.

Gesichtsmaske für Feldspieler
In Ergänzung zu § 4.2 der Regeln für Feldhockey ist es Feldspielern erlaubt, zur Abwehr von Strafecken eine Gesichtsmaske zu tragen. Eine solche Maske muss der Gesichtsform angepasst, glatt und damit ungefährlich für andere Spieler sein.
Die Maske darf nur innerhalb des eigenen Schusskreises getragen werden. Verlässt ein Feldspieler seinen Schusskreis mit der Maske, muss (unter Beachtung der Vorteilsregel) auf Freischlag am Schusskreisrand für die andere Mannschaft entschieden werden.
Die Regel, dass ein Feldspieler mit Torwartrechten zu jeder Zeit einen sicheren Kopfschutz tragen muss, gilt weiterhin unverändert.

Taktische Fouls
Die Schiedsrichter sind angewiesen, taktische Fouls, die zunehmend zwischen den Viertellinien als Mittel verwendet werden, den Spielfluss des Gegners zu hemmen, als absichtliche Regelverstöße zu werten und angemessen zu bestrafen. Zu Beginn eines Spieles kann dies eine mündliche Ermahnung oder eine grüne Karte sein, danach ist im Wiederholungsfall zusätzlich zu der Spielstrafe eine Strafverschärfung gemäß den KSR-Richtlinien für persönliche Strafen zu verhängen.

Unsportlichkeiten
Es ist zunehmend zu beobachten, dass ein Ball, offensichtlich nicht als Zuspiel gedacht, absichtlich gegen den Körper eines (meist am Boden liegenden) Gegenspielers gespielt wird. Dies ist zu bestrafen und als Versuch zu werten, den Gegenspieler zu einem unabsichtlichen Regelverstoß zu zwingen. Auch der Versuch, durch Hineinlaufen in einen Gegenspieler oder durch Schwingen des Stocks den Gegenspieler in eine Behinderungsposition zu bringen, muss bestraft werden.
Dagegen bedeutet es keine Unsportlichkeit und kein gefährliches Spiel, wenn bei einer Freischlagausführung, auch am Schusskreisrand, der Ball hart in Richtung Schläger der Gegenspieler gespielt wird, die den Mindestabstand von 5 m einhalten. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Ball flach geschlagen, geschoben oder gezogen/eingehängt wird.

Ablauf einer Strafzeit / Spielerwechsel
Den Ablauf einer Strafzeit geben die Schiedsrichter bekannt. Diese haben darauf zu achten, dass in dem Zeitraum zwischen der Verhängung einer Strafecke und deren Beendigung die Rückkehr eines mit „gelb“ bestraften Spielers auf das Spielfeld nicht gestattet werden darf.
Dies gilt auch für Spielerwechsel. Ein solcher ist nach der Verhängung einer Strafecke erst dann möglich, wenn die Kriterien der Regel 2.4 (Regelheft Seite 20/21) erfüllt sind. Dabei wird nochmals darauf hingewiesen, dass in dem Zeitraum zwischen der Verhängung einer Strafecke und deren Beendigung keine Spieler, auch keine verletzten Spieler, ausgewechselt werden dürfen. Eine Ausnahme gilt für den verletzten oder vom Spiel ausgeschlossenen Torwart der verteidigenden Mannschaft. Ein Spieler, der auf dem Platz behandelt worden ist, muss das Spielfeld verlassen.

Durchführung von Strafecken
Bei der Freigabe einer Strafecke hebt der zuständige Schiedsrichter so lange einen Arm hoch, bis die Spieler beider Mannschaften zur Ausführung bereit sind. Nach dem Senken des Armes hat der Ausführende den Ball ohne größere Verzögerung durch Schlagen, Schieben oder Ziehen zu spielen. Das Senken des Armes bedeutet keinesfalls, dass die Abwehrspieler nun sofort herauslaufen dürfen. Sie müssen nach wie vor so lange warten, bis der Ball hereingespielt wird.
Die Schiedsrichter sind angehalten, bei der Durchführung von Strafecken Angreifer und Abwehrspieler gleich zu behandeln. So wie bei zu frühem Herauslaufen der Abwehrspieler die Strafecke wiederholt wird, ist auch den Angreifern bei deutlich verzögertem Hereinspiel, was ein zu frühes Herauslaufen der Abwehrspieler provoziert, nach Ermahnung eine Wiederholungschance einzuräumen. Erst bei Wiederholung der Verzögerung ist auf Freischlag für die Gegenmannschaft zu entscheiden.

Verbindliche Versuchsregeln
Abschließend sei darauf hingewiesen, dass die beiden bisherigen Versuchsregeln § 9.5 (Abwehr eines Torschusses mit dem Stock in beliebiger Höhe durch Torwarte und Feldspieler) sowie § 13.3 j) (bei der Durchführung von Strafecken ist ein Torschuss nicht erlaubt, wenn der Ball nicht zuvor den Schusskreis verlassen hat) fest in das Regelwerk aufgenommen worden sind.

Christian Deckenbrock
Willibald Schmidt
DHB-Kommission für Schiedsrichter- und Regelfragen (KSR)

Stand: 01.04.2005


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