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1: Hoher Ball
2: Die Strafecke im Feldhockey
3: Stockstellen/Stockschlagen im Feldhockey
4: Regeländerungen zur Hallensaison 2003/2004
5: Regeländerungen zur Feldsaison 2004
6: Ergänzungen zu den Feldregeln ab 1. 1. 2004
7: Regeländerungen zur Hallensaison 2004/2005
8: Klarstellung zum Spielerwechsel in der Halle
9: Regelauslegungen zur Feldsaison 2005
10: Richtlinien für persönliche Strafen
11: Regeländerungen zur Feldsaison 2005/06
12: Regeländerungen zur Hallensaison 2005/06
13: Regeländerungen mit Wirkung zum 1. April 2006 (Feld)
14: Präzisierung des Verbotes der "Argentinischen Vorhand"
15: Der Torwart im Feldhockey
16: Hinweise zur Hallensaison 2006/07
17: Regeländerungen zum 1. April 2007
18: Aktuelle Regelauslegungen und Anweisungen zum 14.4.2007
19: Aktuelle Regelauslegungen und Anweisungen zum 1.8.2007
20: Regeländerungen zur Hallensaison 2007/08 mit Wirkung zum 1. November 2007

Regelecke 2: Die Strafecke im Feldhockey

Die Strafecke im Feldhockey ist ein sehr wichtiger Regelpunkt und oftmals von spielentscheidender Bedeutung. Deshalb sollten sich Spieler wie Schiedsrichter besonders eingehend mit dieser Regel befassen.

Die Schiedsrichter haben Strafecken immer dann zu verhängen, wenn aus ihrer Sicht ein Spieler innerhalb seiner Viertellinie, jedoch außerhalb seines Schußkreises, absichtlich einen Regelverstoß begeht. Das kann die Nichteinhaltung des vorgeschriebenen Abstands bei Freischlägen, das Wegspielen des Balles zur Verhinderung der schnellen Ausführung eines Freischlags, das verbotene Einwirken auf Körper oder Schläger eines Gegenspielers oder ein absichtlicher Fußfehler sein. Auf Strafecke ist auch dann zu entscheiden, wenn ein Spieler in seinem Schußkreis einen absichtlichen Regelverstoß begeht, ohne dadurch das Erzielen eines Tores zu verhindern oder einem Gegenspieler den Ball weg zu nehmen oder ihm die Möglichkeit nimmt, in Ballbesitz zu kommen. Damit sind die Situationen gemeint, in denen z. B. fern vom Ball ein Gegenspieler umgestoßen oder mit dem Stock attackiert wird oder ein Ball mit dem Fuß oder mit der runden Seite des Stockes absichtlich angehalten oder gespielt wird und dabei ein Gegenspieler, auch ohne diesen Regelverstoß, keine Chance hatte, den Ball zu spielen oder in Ballbesitz zu kommen.

Auch jeder unabsichtliche Regelverstoß eines Spielers in seinem Schußkreis, durch den ein wahrscheinliches Tor nicht verhindert wird, ist mit einer Strafecke zu ahnden. Dies gilt auch für den Fall, daß sich der Ball in der Ausrüstung des Torhüters verfängt oder wenn durch einen liegenden Torhüter der Ball unbespielbar wird. Schließlich muß auch immer dann auf Strafecke entschieden werden, wenn ein Spieler den Ball absichtlich über die eigene Grundlinie spielt. Dabei ist es unerheblich, von welcher Stelle des Spielfeldes aus dies geschieht. Lediglich Torhüter dürfen den Ball absichtlich mit ihrem Stock oder irgendeinem Körperteil so ablenken (jedoch nicht spielen), daß er über die Querlatte oder um die Torpfosten über die Grundlinie ins Aus geht.

Zur Ausführung der Strafecke haben sich der Torhüter und maximal 4 Abwehrspieler hinter ihrer Grund- oder Torlinie aufzustellen. Sie dürfen dabei weder mit ihren Stöcken noch Händen oder Füßen den Boden innerhalb des Schußkreises berühren. Alle anderen Abwehrspieler müssen sich jenseits der Mittellinie befinden. Die Ausführung erfolgt auf beliebiger Seite des Tores von einem Punkt, der 10 Meter vom näheren Torpfosten entfernt ist. Der Ausführende muß mit mindestens einem Fuß außerhalb des Spielfeldes stehen. Die übrigen Angreifer müssen sich auf dem Spielfeld befinden und dürfen ebenfalls weder mit ihren Stöcken noch Händen oder Füßen den Boden innerhalb des Schußkreises berühren. Vor der Ausführung darf außer dem Hereingeber weder ein Angreifer den Schußkreis betreten noch dürfen die Abwehrspieler die Mittellinie, Grundlinie oder Torlinie überschreiten. Sie dürfen sich dem Hereingeber auch nicht auf weniger als 5 m nähern.
Der zuständige Schiedsrichter hebt so lange einen Arm hoch, bis die Spieler beider Mannschaften zur Ausführung bereit sind. Das Senken des Armes ist das Signal zur Ausführung der Strafecke. Der Ausführende hat nun ohne größere Verzögerung den Ball durch Schlagen, Schieben oder Ziehen zu spielen. Er darf dabei den Ball nicht absichtlich hoch spielen. Erst nach der Hereingabe dürfen die Angreifer den Schußkreis betreten und die Abwehrspieler die Mittellinie, Grund- oder Torlinie überschreiten. Wenn ein oder mehrere Abwehrspieler absichtlich zu früh herauslaufen oder Angreifer zu früh den Schußkreis betreten, kann der Schiedsrichter die Hereingabe wiederholen lassen. Laufen die Abwehrspieler bei der gleichen Strafecke noch einmal zu früh heraus, ist ihnen die grüne Karte zu zeigen unter gleichzeitiger Androhung eines 7 m-Balls. Beim nächsten Mal, gleich ob bei der selben oder einer folgenden Strafecke, ist sofort auf 7 m-Ball zu entscheiden.

Wenn nach Ansicht der Schiedsrichter der Ausführende die Hereingabe des Balles verzögert, sollte er die Ausführung unterbrechen und den Hereingeber zum raschen Spielen des Balles nach erneuter Freigabe auffordern. Wird die Hereingabe erneut verzögert oder provoziert der Ausführende durch Antäuschen die Abwehrspieler zum zu frühen Herauslaufen, ist auf Freischlag für die abwehrende Mannschaft zu entscheiden. Insofern sind Abwehr und Angriff gleich zu behandeln.

Nach der Hereingabe muß der Ball vor dem ersten Torschuß den Schußkreis verlassen haben, auch wenn er zuvor von Angreifern und/oder Abwehrspielern innerhalb des Schußkreises berührt oder gespielt wurde. Dabei ist darauf zu achten, daß die Schußkreislinie zum Schußkreis gehört, der Ball also diese Linie vollständig überschritten haben muß. Der Ball muß nicht mehr gestoppt bzw. bewegungslos angehalten werden oder von sich aus zur Ruhe gekommen sein, kann also sofort und direkt in den Schußkreis zurück gespielt und dann auf das Tor geschossen werden. Erfolgt ein Torschuß, ohne daß der Ball zuvor den Schußkreis verlassen hat, ist auf Freischlag für die abwehrende Mannschaft zu entscheiden.

Beim ersten geschlagenen Torschuß darf der Ball nicht so ansteigen, daß er die Torlinie in einer Höhe über 46 cm (Torbretthöhe) überschreitet. Er kann zuvor höher gewesen sein, wenn er für keinen anderen Spieler gefährlich war. Ein Schiebeschlag, der so genannte „Schrubber“, ist von den Schiedsrichtern als Schlag zu werten. Wird ein flacher Torschuß von einem Angreifer über 46 cm hoch ins Tor abgelenkt, so ist nur dann auf Freischlag für die Abwehr zu entscheiden, wenn ein Feldspieler dadurch gefährdet wird. Jeder dem ersten Torschuß folgende Schlag auf das Tor darf beliebig hoch gespielt werden, sofern dieses nicht gefährlich ist. Torhüter und Abwehrspieler dürfen in ihrem eigenen Schußkreis einen hohen Torschuß über der eigenen Schulterhöhe mit der flachen Seite ihres Stockes anhalten, ablenken oder abprallen lassen, sofern dies nicht gefährlich ist oder zu gefährlichem Spiel führen kann.

Schiebe-, Hebe- oder Schlenzbälle sind in beliebiger Höhe erlaubt. Sie sind jedoch dann als gefährlich abzupfeifen, wenn sich ein Abwehrspieler näher als 5 m zu dem Schützen befindet und oberhalb des Knies am Körper getroffen wird. In diesem Fall ist auf Freischlag für die Verteidiger zu entscheiden. Ist der Spieler weiter als 5 m vom Schützen entfernt oder trifft der geschlenzte Ball den Körper eines Verteidigers unterhalb des Knies, ist eine erneute Strafecke zu verhängen, sofern nicht wegen Verhinderung eines Tores auf 7 m-Ball zu entscheiden ist.

Wenn der Ball den Schußkreis um mehr als 5 m verlassen hat, gilt die Strafecke als beendet, und die besonderen Bestimmungen für deren Durchführung sind aufgehoben.

Eine vor Ablauf der 1. oder 2. Halbzeit verhängte Strafecke wird auch nach Ablauf der regulären Spielzeit noch ausgeführt. Eine solche „Schlußstrafecke“ ist dann beendet, wenn ein Tor erzielt wird, wenn ein Angreifer einen Regelverstoß begeht, wenn der Ball den Schußkreis um mehr als 5 m oder zum zweiten Mal verlassen hat und wenn der Ball von einem Angreifer oder unabsichtlich von einem Verteidiger ins Grundlinienaus geht. Begeht ein Verteidiger einen Regelverstoß, der mit einer erneuten Strafecke oder mit einem 7 m-Ball zu ahnden ist, muß die Spielzeit bis zur Beendigung dieser Spielstrafe verlängert werden. Die Schiedsrichter müssen den Spielern nicht gesondert mitteilen, daß es sich um eine „Schlußstrafecke“ handelt. Der Schiedsrichter, in dessen Spielfeldhälfte die Situation entstanden ist, pfeift das Spiel nach Beendigung der Strafecke ab.
Die Schiedsrichter sollten sich darüber im klaren sein, daß eine gleichmäßige Auslegung dieser Regel und gleichmäßige Beurteilungen der Spielsituationen von besonderer Bedeutung sind und wesentlich zu einem geordneten Spielablauf beitragen.

Willibald Schmidt (KSR)


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