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1: Hoher Ball
2: Die Strafecke im Feldhockey
3: Stockstellen/Stockschlagen im Feldhockey
4: Regeländerungen zur Hallensaison 2003/2004
5: Regeländerungen zur Feldsaison 2004
6: Ergänzungen zu den Feldregeln ab 1. 1. 2004
7: Regeländerungen zur Hallensaison 2004/2005
8: Klarstellung zum Spielerwechsel in der Halle
9: Regelauslegungen zur Feldsaison 2005
10: Richtlinien für persönliche Strafen
11: Regeländerungen zur Feldsaison 2005/06
12: Regeländerungen zur Hallensaison 2005/06
13: Regeländerungen mit Wirkung zum 1. April 2006 (Feld)
14: Präzisierung des Verbotes der "Argentinischen Vorhand"
15: Der Torwart im Feldhockey
16: Hinweise zur Hallensaison 2006/07
17: Regeländerungen zum 1. April 2007
18: Aktuelle Regelauslegungen und Anweisungen zum 14.4.2007
19: Aktuelle Regelauslegungen und Anweisungen zum 1.8.2007
20: Regeländerungen zur Hallensaison 2007/08 mit Wirkung zum 1. November 2007

Regelecke 19: Aktuelle Regelauslegungen
und Anweisungen zum 1.8.2007

Inhalt

A. Einführung einer Bankstrafe

B. Auszeit im Feldhockey

C. Änderungen der Spielordnung

D. Hinweise zur neuen Kostenregelung

Dieser Text als PDF

A. Einführung einer Bankstrafe

Wie bereits im Monatsbrief 2 / 2007 veröffentlicht, werden Trainer (Betreuer inkl. Ärzten, Physiotherapeuten etc.) mit Wirkung in der Feldsaison 2007/2008 und in der Hallensaison 2007/2008 wie Auswechselspieler behandelt und können mit persönlichen Strafen belegt werden. Diese Pilotierung ist auf den Bereich der Bundesligen beschränkt.

Für das Verständnis der „Bankstrafe“ ist es wichtig, sie als zusätzliches Mittel zur Spielkontrolle zu verstehen. Anders als bisher kann eine Mannschaft für das schlechte Benehmen ihres Trainers zukünftig unmittelbar durch eine – zeitlich befristete oder dauerhafte – Unterzahlsituation bestraft werden. Die KSR verspricht sich hiervon ein deutlich vernünftigeres Verhalten des „Bankpersonals“.

Gleichzeitig erwartet die KSR jedoch von den Schiedsrichtern, dass dieses neue Instrument – wie die persönlichen Strafen gegenüber Spielern auch – konsequent, aber maßvoll zur Anwendung kommt. Insoweit ist sie in das bekannte Instrumentarium der „Spielkontrolle unterhalb der Karten“ einzubinden. Die Schiedsrichter haben, lange bevor es zum Einsatz von Karten kommt, zahlreiche Möglichkeiten, beruhigend bzw. „kontrollierend“ auf das Spiel einzuwirken. Hierzu zählen u.a. das Sprechen mit der Pfeife, die Einschränkung der Vorteilsregel, die Strafverschärfung, Blicke, Gesten oder mündliche Ermahnungen. Erst wenn diese Maßnahmen nicht greifen – oder der Verstoß an sich entsprechend schwerwiegend ist – sollen Karten genutzt werden.

Dieses gilt entsprechend auch für den Umgang mit den Trainern. Vor einer persönlichen Strafe besteht im Regelfall die Möglichkeit, in angemessener Weise auf eine Verhaltensänderung hinzuwirken.

In diesem Zusammenhang haben die Schiedsrichter darauf zu achten, dass die geltenden Bestimmungen, wonach sich nur max. drei Personen außer den Auswechselspielern auf der Mannschaftsbank aufhalten dürfen, von Beginn an eingehalten werden. Zudem sind diese Personen ab dem 01.09.2007 namentlich in den Spielbericht einzutragen (§ 32 Abs. 1 S. 3 SpO DHB). Neue Spielformulare, die entsprechende Felder enthalten, sind in Auftrag gegeben. Solange noch die alten Spielberichtsformulare im Umlauf sind, kann der Eintrag der Namen der Betreuer unter „Sonstiges“ erfolgen.

Sollte es zu einer gelben, gelb-roten oder roten Karte gegen einen Trainer kommen, ist dieser Vorfall wie bei einem Spieler in den Spielbericht einzutragen. Zusätzlich ist der zuständige Ansetzer in einer E-Mail über die Hintergründe zu informieren, damit wir uns am Ende des Pilotierungszeitraums ein entsprechendes Bild über den Erfolg oder Misserfolg der Regelung machen zu können.

Der genaue Regeltext und eine entsprechende Anpassung der Richtlinien für persönliche Strafen für den Bereich der Bundesligen sind diesem Monatsbrief beigefügt.

Neuer Regeltext Bankstrafe und Auszeit Feldhockey

B. Auszeit im Feldhockey

Ab der Feldsaison wird auch im Feldhockey für den Bereich der Bundesligen die Auszeit-Regelung eingeführt. Die Durchführungsbestimmungen entsprechen denen in der Halle und sind in der Anlage noch einmal zusammengefasst.


C. Änderungen der Spielordnung

Diesem Monatsbrief sind ebenfalls die aktuellen Änderungen der Spielordnung beigefügt. Zu beachten ist insbesondere, dass ein Spiel in der 1. Bundesliga Herren bei einem unentschiedenen Ausgang nach der regulären Spielzeit durch ein unmittelbar anschließendes 7-Meter-Schießen zur Entscheidung gebracht wird.

Änderungen Spielordnung (Text)

Änderungen Spielordnung (Erläuterungen)

D. Hinweise zur neuen Kostenregelung

In dem letzten Monatsbrief wurden die neuen Regelungen zur Kostenerstattung für Schiedsrichter in den Bundesligen veröffentlicht. Aus Rückfragen wissen wir, dass hinsichtlich der Spesenregelung (Verpflegungsmehraufwendung) noch einige Un-klarheiten bestehen.

Maßgeblich für die Berechnung ist die tatsächliche Abwesenheit je Kalendertag (00:00 bis 24:00 Uhr). Der volle Satz (24 Stunden Abwesenheit) wird daher in der Praxis nur erreicht werden, wenn ein Schiedsrichter über drei Tage und nicht „zu Hause“ angesetzt wird [Beispiel: Ansetzung eines Schiedsrichters aus Berlin in Mün-chen, Spiele Freitag, Samstag und Sonntag oder nur Freitag und Sonntag. In beiden Fällen kann für den Samstag ein Betrag in Höhe von € 24,-- abgerechnet werden]

Bei Einzelspielen am Heimatort werden überwiegend keine Spesen anfallen. [Beispiel: Ansetzung eines Hamburger Schiedsrichters in Hamburg. Spielbeginn 15:00 Uhr, Anwesenheit eine Stunde vor Spielbeginn, Abfahrt zu Hause 13:00 Uhr, Ankunft zu Hause nach dem Spiel 18.30 Uhr = Gesamtabwesenheit 5 ½ Stunden]

Bei Doppelspieltagen mit Übernachtung ist der Samstag immer von der Abfahrt zu Hause bis 24.00 Uhr zu rechnen; der Sonntag ab 00:00 Uhr bis zur Ankunft zu Hause. [Beispiel: Abreise Samstag 10:00 Uhr = 14 Stunden Abwesenheit = € 12,-- / Rückkehr am Sonntag 18:00 Uhr = 18 Stunden Abwesenheit = € 12,--]

Bei der Spielleitungsaufwandsentschädigung wird nicht nach Einzel- oder Doppelspieltagen unterschieden. Maßgeblich für die Höhe ist ausschließlich die Spielklasse des geleiteten Spiels.


Jan-Jochen Rommel
Vorstand Schiedsrichter und Vorsitzender der
Kommission für Schiedsrichter- und Regelfragen (KSR)

Stand: 29.08.2007


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