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1: Hoher Ball
2: Die Strafecke im Feldhockey
3: Stockstellen/Stockschlagen im Feldhockey
4: Regeländerungen zur Hallensaison 2003/2004
5: Regeländerungen zur Feldsaison 2004
6: Ergänzungen zu den Feldregeln ab 1. 1. 2004
7: Regeländerungen zur Hallensaison 2004/2005
8: Klarstellung zum Spielerwechsel in der Halle
9: Regelauslegungen zur Feldsaison 2005
10: Richtlinien für persönliche Strafen
11: Regeländerungen zur Feldsaison 2005/06
12: Regeländerungen zur Hallensaison 2005/06
13: Regeländerungen mit Wirkung zum 1. April 2006 (Feld)
14: Präzisierung des Verbotes der "Argentinischen Vorhand"
15: Der Torwart im Feldhockey
16: Hinweise zur Hallensaison 2006/07
17: Regeländerungen zum 1. April 2007
18: Aktuelle Regelauslegungen und Anweisungen zum 14.4.2007
19: Aktuelle Regelauslegungen und Anweisungen zum 1.8.2007
20: Regeländerungen zur Hallensaison 2007/08 mit Wirkung zum 1. November 2007

Regelecke 17: Regeländerungen zum 1. April 2007

Mit den nachfolgenden Änderungen, die die KSR – mit Zustimmung von Präsidium und Vorstand – beschlossen hat, wird das nationale Regelwerk an die internationalen Bestimmungen angeglichen. Für den Bereich der FIH sind die entsprechenden Änderungen bereits seit Jahresbeginn gültig. Für den nationalen Spielverkehr erfolgt die Anpassung zum 1. April 2007, auch wenn dieses für den Erwachsenenbereich zu einer Änderungen in der Saison führt. Durch die zwischen Jugend- und Erwachsenenhockey verschobenen Spielzeiten ist allerdings eine Anpassung ohne „Bruch“ nicht möglich, da eine Aufteilung nach Jugend (zum 1. April) und Erwachsene (zum 1. August) nicht zielführend ist.

I. Es entfällt das Erfordernis, dass jede Mannschaft während des gesamten Spiels einen Torwart auf dem Spielfeld haben muss. Jede Mannschaft kann nunmehr wählen, ob sie

(1) mit einem voll ausgerüsteten Torwart spielt, dem die Rechte eines Torwarts zustehen und der zumindest einen Kopfschutz, Schienen und Kicker sowie eine andersfarbige Spieloberbekleidung tragen muss, oder

(2) mit einem Torwart am Spiel teilnimmt, dem die Rechte eines Torwarts zustehen und der nur einen Kopfschutz und eine andersfarbige Spieloberbekleidung trägt (Feldspieler mit den Rechten eines Torwarts), oder

(3) ausschließlich mit Feldspielern und ohne einen Spieler am Spiel teilnimmt, dem die Rechte eines Torwarts zustehen.

Eine Mannschaft kann zwischen diesen Möglichkeiten wechseln, indem sie eine Auswechslung vornimmt. Dabei ist zu beachten, dass – wie bisher – in dem Zeitraum zwischen der Verhängung und der Beendigung einer Strafecke ein Spielerwechsel nicht stattfinden darf. Dies bedeutet, dass eine Mannschaft, die etwa mit einem Feldspieler mit den Rechten eines Torwarts spielt, in diesem Zeitraum nicht die Entscheidung treffen darf, nun zur Abwehr der Strafecke einen voll ausgerüsteten Torwart einzusetzen. Dies gilt auch für den Fall, dass der Torwart der verteidigenden Mannschaft wegen einer Verletzung oder einer persönlichen Strafe (gelbe, gelb-rote oder rote Karte) nicht mehr am Spiel teilnehmen kann bzw. darf. In diesem Fall darf zwar ein anderer Spieler von der Bank kommen (Ausnahme vom Wechselverbot), es muss jedoch ein Wechsel innerhalb derselben „Kategorie“ erfolgen. Der Feldspieler mit den Rechten eines Torwarts, der nach Verhängung einer Strafecke durch Zeigen der gelben Karte vom Spiel ausgeschlossen wird, kann daher nur durch einen Feldspieler mit den Rechten eines Torwarts (der also nun einen Helm und eine anders-farbige Oberbekleidung tragen muss) ausgewechselt werden. Dagegen ist in dieser Situation die Einwechslung eines voll ausgerüsteten Torwarts ebenso unzulässig wie ein vollständiger Verzicht auf einen Torwart. (Änderung von § 2.2 und § 4.4)

Diese Neuregelung zieht folgende weitere Änderungen nach sich:

(1) Einem voll ausgerüsteten Torwart ist es untersagt, außer als Schütze eines 7-m-Balls jenseits der eigenen Viertellinie am Spiel teilzunehmen.

(2) Gleiches gilt für einen Feldspieler mit den Rechten eines Torwarts. Er kann jedoch nach Ablegen seines Kopfschutzes auf dem gesamten Spielfeld in das Spiel eingreifen. Generell gilt, dass ein Feldspieler mit den Rechten eines Torwarts nur bei Abwehr einer Strafecke oder einem 7-m-Ball verpflichtet ist, den Schutzhelm zu tragen. Da dem Feldspieler mit dem Rechten eines Torwarts im eigenen Viertelraum mit Kopfschutz am Spiel teilnehmen darf, ist es ihm anders als bislang gestattet, mit Schutzhelm den eigenen Schusskreis zu verlassen. Die bisher bestehende „Ungleichbehandlung“ zwischen einem voll ausgerüsteten Torwart und einem Feldspieler mit Rechten eines Torwarts hinsichtlich des „Verlassen des Schusskreises mit/ohne Helm“ besteht nicht mehr. (Änderung von § 10.1)

(3) Entscheidet sich eine Mannschaft dafür, ohne Torwart zu spielen, darf kein Spieler einen Schutzhelm oder eine andersfarbige Spieloberbekleidung tragen. Bei Abwehr einer Strafecke darf daher auch niemand einen Schutzhelm tragen. Wird gegen eine Mannschaft ein 7-m-Ball verhängt, kann diese sich wie bisher nach den Regelungen zum Spielerwechsel dafür entscheiden, einen voll ausgerüsteten Torwart oder einen Feldspieler mit den Rechten eines Torwarts (der dann einen Helm tragen muss) in das Tor zu stellen. Verzichtet sie auf diese Möglichkeit, muss ein Feldspieler als den 7-m-Ball verteidigenden Spieler benannt werden. Er darf dann lediglich eine Gesichtsmaske tragen und den Ball ausschließlich mit seinem Stock abwehren. (Änderung von § 13.3 und § 13.5)

Es ist zu erwarten, dass keine Erwachsenenmannschaft die neu geschaffene Option wählen wird, da sie keinerlei Vorteile gegenüber der Variante 2 (Feldspieler mit den Rechten eines Torwarts) mit sich bringt. Spielt eine Mannschaft mit einem Feldspieler mit den Rechten eines Torwarts, hat dieser die Torwartrechte. Er kann dann etwa im eigenen Schusskreis den Ball mit dem Körper spielen oder bei einer Strafecke diese mit Helm abwehren. Nachteile für ihn gibt es nicht. Legt er den Helm ab, kann er auch auf dem ganzen Spielfeld am Spiel teilnehmen. Einzig und allein für den Fall, dass eine Mannschaft keinen Torwarthelm dabei hat, mag dies eine Verbesserung sein. Früher musste hier das Spiel abgebrochen werden.

In Spielen der Jugendaltersklassen (Ausnahme Spielklasse der Juniorinnen und Junioren) besteht die Besonderheit, dass stets ein voll ausgerüsteter Torwart am Spiel teilnehmen muss. Er ist – wie bislang schon festgelegt – verpflichtet, Kopf-, Gesichts-, Brust- und Unterleibsschutz sowie Torwarthandschutz, - schienen und -kicker zu tragen (§ 27 Abs. 4 SpO DHB).

II. Torwarten ist es von nun an erlaubt, den Ball mit ihrem Stock, ihrer Schutzausrüstung und mit jedem Körperteil zu stoppen, abzulenken (in jede Richtung, auch über die Grundlinie) oder zu spielen. Diese Regeländerung gestattet dem Torwart, den Ball als Teil eines Abwehrverhaltens mit seinen Händen, Armen oder einem anderen Körperteil wegzubewegen. Damit kann der Torwart etwa den Ball auch mit dem Handschuh spielen (unter Beachtung der Gefährlichkeitsregel). Ihm bleibt es allerdings untersagt, den Ball kraftvoll über eine weite Entfernung wegzuschlagen. Nach wie vor können Torwarte allerdings mit ihrem Stock, ihren Füßen, Kickern und Schienen den Ball – auch über eine weite Entfernung – kraftvoll vorwärts bewegen. (Änderung von § 10.2)

III. Zukünftig ist es wieder verboten, dass Spieler absichtlich hinter das eigene Tor laufen. Es ist damit insbesondere bei Strafecken Spielern untersagt, hinter dem Tor direkt auf den Herausgeber zuzulaufen. (Änderung von § 9.14)

IV. Bislang wird ein Schlenzball als gefährlich angesehen, wenn der Ausführende den Ball in Richtung eines weniger als 5m entfernt stehenden Gegenspielers schlenzt. Dies führt dazu, dass zum Teil Gegenspieler nach Ausführung des vorangegangen Freischlags „blind“ auf den Schlenzenden zulaufen. Von nun an muss ein Gegenspieler wegen gefährlichen Spiels bestraft werden, falls er deutlich in den Schuss oder in den Angreifer hineinläuft, ohne dass er dabei versucht, den Ball mit seinem Stock zu spielen. (Änderung von § 9.9)

V. Der sog. suicide runner bei der Abwehr einer Strafecke wird nun ausdrücklich vom Regelwerk erfasst. Falls ein Gegenspieler deutlich in den Schuss oder in den Schützen hineinläuft, ohne dass er dabei versucht, den Ball mit seinem Stock zu spielen, muss er wegen gefährlichen Spiels bestraft werden. (Änderung von § 13.3)

Alle diese Änderungen sind in der Neuauflage des Regelheftes 2007/08 berücksichtigt, das sich im Moment im Druck befindet und voraussichtlich Ende März lieferbar ist. Bestellungen des 84 Seiten umfassenden Hefts, das 5,- EUR kosten wird, sind möglich an: Sportverlag, Postfach 260, 71044 Sindelfingen, Fax 07031-862801, buchservice@deutsche-tennis-zeitung.de

Jan-Jochen Rommel

Vorstand Schiedsrichter und Vorsitzender der Kommission für Schiedsrichter- und Regelfragen (KSR)

Stand: 09.03.2007

 


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