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1: Hoher Ball
2: Die Strafecke im Feldhockey
3: Stockstellen/Stockschlagen im Feldhockey
4: Regeländerungen zur Hallensaison 2003/2004
5: Regeländerungen zur Feldsaison 2004
6: Ergänzungen zu den Feldregeln ab 1. 1. 2004
7: Regeländerungen zur Hallensaison 2004/2005
8: Klarstellung zum Spielerwechsel in der Halle
9: Regelauslegungen zur Feldsaison 2005
10: Richtlinien für persönliche Strafen
11: Regeländerungen zur Feldsaison 2005/06
12: Regeländerungen zur Hallensaison 2005/06
13: Regeländerungen mit Wirkung zum 1. April 2006 (Feld)
14: Präzisierung des Verbotes der "Argentinischen Vorhand"
15: Der Torwart im Feldhockey
16: Hinweise zur Hallensaison 2006/07
17: Regeländerungen zum 1. April 2007
18: Aktuelle Regelauslegungen und Anweisungen zum 14.4.2007
19: Aktuelle Regelauslegungen und Anweisungen zum 1.8.2007
20: Regeländerungen zur Hallensaison 2007/08 mit Wirkung zum 1. November 2007

Regelecke 15: Der Torwart im Feldhockey

„Jede Mannschaft muss während der gesamten Spielzeit einen Torwart auf dem Spielfeld haben.“ Wer aber ist Torwart oder kann Torwart sein? Welche besonderen Rechte und Pflichten hat er und welche Sonderregelungen gelten für ihn? Der folgende Beitrag versucht insoweit die wichtigsten - das Feldhockey betreffenden - Punkte zusammenzufassen.

Torwartausrüstung

Für Torwarte charakteristisch ist ihre Ausrüstung: Einen Torwarthelm, Brust-, Oberarm-, Ellenbogen-, Unterarm-, Torwarthand- und Oberschenkelschutz, Schienen und Kicker dürfen alleine Torwarte, nicht aber Feldspieler tragen, wobei Kleidung oder Schutzausrüstung, die die normalen Körperproportionen eines Torwarts bedeutend vergrößern, nicht erlaubt sind. Verpflichtend ist das Tragen dieser Ausrüstungsteile dagegen nicht: Auch wenn dies anders als im Hallenhockey eher selten zu beobachten sein wird, kann sich eine Mannschaft auch für den Einsatz eines Feldspielers mit den Rechten eines Torwarts entscheiden (dies ist bspw. in 2006 bereits in den Bundesligaspielen Berliner HC - Zehlendorfer Wespen und HTC Uhlenhorst Mülheim - Rheydter SV geschehen). Wie jeder Torwart muss auch der Feldspieler mit den Rechten eines Torwarts ein Trikot tragen, das sich von der Farbe beider Mannschaften unterscheidet. Der Feldspieler mit den Rechten eines Torwarts hat die gleichen Rechte wie ein „normaler“ Torwart, darf daher etwa im eigenen Schusskreis den Ball auch mit dem Körper stoppen. Seit einer Regeländerung im August 2005 ist er dagegen nicht mehr gezwungen, während des gesamten Spiels einen sicheren Kopfschutz zu tragen. Eine solche Pflicht besteht nur noch zur Abwehr einer Strafecke oder eines 7-m-Balls. Das neue Regelwerk verlangt von ihm sogar, den Kopfschutz abzulegen, wenn er den Schusskreis verlässt. Ein solcher Regelverstoß wäre – unter Beachtung der Vorteilsregelung - mit Freischlag am Kreis gegen den Torwart zu ahnden.

Besonderheiten gelten für den jugendlichen Torwart: Er muss außer als Schütze eines 7-m-Balls durchgehend Kopf-, Gesichts-, Brust- und Unterleibsschutz sowie Torwarthandschutz, -schienen und -kicker tragen. Diese Regelung gilt auch dann, wenn ein für eine Jugendaltersklasse noch spielberechtigter Torwart bei einem Spiel der Erwachsenenaltersklasse eingesetzt wird. Die Schiedsrichter müssen auf ihre Einhaltung selbst dann bestehen, wenn sich die Mannschaften auf eine andere Regelung verständigen sollten. Dass ein Jugendlicher als Feldspieler mit den Rechten eines Torwarts spielt, ist daher nicht möglich.

Wechsel

Die Regeln sehen für den Torwartwechsel verschiedene Besonderheiten vor. Dies gilt zu-nächst für die Modalitäten des Wechsels. Anders als Feldspieler, die zwingend in einem Bereich von 3m zur Mittellinie das Spielfeld betreten und verlassen müssen, können Torwarte auch in der Nähe des von ihnen zu verteidigenden Tores ein- und ausgewechselt werden. Außerdem ist anders als bei Feldspielern auf Wunsch der betreffenden Mannschaft zur Auswechslung eines Torwarts die Spielzeit anzuhalten.

Wie für Feldspieler gilt auch für Torhüter grundsätzlich ein Wechselverbot in dem Zeitraum zwischen der Verhängung und der Beendigung einer Strafecke. Damit kann etwa nach der Verhängung eines 7-m-Balls unproblematisch ein Torwartwechsel erfolgen. Eine Ausnahme für das Wechselverbot bei der Strafecke sieht das Regelwerk jedoch für den verletzten oder auf Zeit oder auf Dauer ausgeschlossenen Torwart der verteidigenden Mannschaft vor. Sieht daher bspw. der Torwart in einer Situation, die zur Strafecke führt, eine gelbe Karte, kann der Ersatztorwart eingewechselt werden. Zulässig ist es aber auch, dass ein Feldspieler sich die komplette Torwartausrüstung anzieht oder als Feldspieler mit den Rechten eines Torwarts (der allerdings während der Durchführung der Strafecke einen Helm zu tragen hat) am Spiel teilnimmt; unerheblich ist dabei, ob dieser Spieler zum Zeitpunkt der Verletzung oder des Ausschlusses sich bereits auf dem Platz befand oder nicht. Erfolgt der Torwartwechsel wegen eines Spielausschlusses, muss die bestrafte Mannschaft bis zum Ablauf der Strafzeit (bei einer gelben Karte) bzw. bis zum Spielende (bei einer gelb-roten oder roten Karte) mit einem Spieler weniger spielen.

Ist ein Wechsel der Torwartausrüstung erforderlich, etwa weil die betroffene Mannschaft nur eine dabei hat, ist für den (unverzüglich zu erfolgenden) Rüstungstausch von den Schiedsrichtern die hierfür erforderliche Zeit einzuräumen. Anders sieht dies allerdings aus, wenn ein Torwart, der aufgrund einer Verletzung oder eines Spielausschlusses das Spielfeld verlassen hatte und für ihn ein als Torwart eingesetzter Spieler seine Torwartausrüstung angelegt hat, wieder auf das Spielfeld zurückkehren möchte. Für dieses Wiederanlegen der Torwartausrüstung darf dem erwachsenen Torwart keine Zeit eingeräumt werden. Eine Sonderregelung besteht hier jedoch wiederum für den jugendlichen Torwart, dem die Zeit für einen unverzüglichen Rüstungstausch auch hier eingeräumt werden muss.

Schließlich muss - anders als bei einem Feldspieler - der Torwart, der infolge einer Verletzung auf dem Platz behandelt worden ist, das Spielfeld anschließend nicht verlassen.

Sonderrechte während des Spiels

Innerhalb seines eigenen Schusskreises hat der Torwart verschiedene Sonderrechte. So darf er nicht nur mit seinem Stock, sondern mit der kompletten Schutzausrüstung und mit jedem Körperteil den Ball anhalten und in jede Richtung ablenken. Das Spielen des Balls ist allerdings auch dem Torwart nur mit seinem Stock, seinen Kickern oder Schienen erlaubt. Spielt daher ein Torwart den Ball deutlich aktiv mit der Hand, handelt es sich um einen Regelverstoß. Schiedsrichter sollten sich allerdings stets vor Augen führen, dass dies nicht zu kleinlich zu handhaben ist, geht doch auch bei spektakulären Rettungstaten die Hand zum Ball. Torwarte dürfen sich außerdem nicht auf den Ball legen. Verfängt sich ein Ball innerhalb des Schusskreises in der Schutzausrüstung des Torwarts, ist eine Strafecke zu verhängen.

Immer wieder für Diskussion sorgen auch die Bälle, die vom Torwart hoch ins Spielfeld zurückkommen. Diese Bälle sind stets nach der Gefährlichkeit zu beurteilen, wobei es unerheblich ist, ob der Torwart einen flach oder hoch gespielten Torschuss hoch abgewehrt hat. Welche Spielstrafe in diesem Fall zu verhängen ist, hängt vom Ort der Gefährdung ab: Strafecke bei einer Gefährdung innerhalb des Schusskreises, Freischlag bei einer Gefährdung außerhalb des Schusskreises am Ort der Gefährdung.

Im Gegensatz zu Feldspielern ist es dem Torwart gestattet, den Ball absichtlich über die eigene Grundlinie abzulenken; das absichtliche Spielen des Ball über die eigene Grundlinie ist allerdings auch dem Torwart nicht erlaubt und muss von den Schiedsrichten mit einer Strafecke geahndet werden.

Außerhalb des Schusskreises hat der Torwart keine Sonderrechte. Ganz im Gegenteil sieht das Regelwerk für den Torwart – und damit auch für den Feldspieler mit den Rechten eines Torwarts – die Einschränkung vor, dass er die Mittellinie – außer als Schütze eines 7-m-Balls - nicht überschreiten darf. Das Bild eines bei einer Schlussstrafecke an den gegnerischen Kreis aufgerückten Torwarts wird es im Feldhockey daher nicht zu sehen geben.

7-m-Ball

Bei der Ausführung eines 7-m-Balls darf der Torwart die Torlinie erst verlassen bzw. seine Füße erst dann bewegen, wenn der Schütze den Ball gespielt hat. Der Anpfiff des Schiedsrichters gewährt dem Torwart noch nicht das Recht, sich zu bewegen. Nicht verboten ist dem Torwart dagegen, seinen Oberkörper vor dem Spielen des Balls zu bewegen, solange seine Füße still auf der Linie stehen.

Bewegt sich der Torwart zu früh und verhindert dadurch das Erzielen eines Tores, muss der 7-m-Ball wiederholt werden. In diesem Fall ist dem Torwart die grüne Karte zu zeigen bzw. – wenn er schon persönlich verwarnt war oder das Kontingent an grünen Karten für die betreffende Mannschaft bereits aufgebraucht war – nach den Richtlinien für persönliche Strafen die entsprechend höhere Karte. Bei jedem anderen Regelverstoß des Torwarts (z.B. runde Seite, Herausschlagen des Balls mit Handschuh) müssen die Schiedsrichter auf Straftor entscheiden, wenn dadurch das Erzielen eines Tores verhindert wird, bzw. den 7-m-Ball wiederholen lassen, wenn ein Tor nicht verhindert worden ist.

7-m-Schießen

Kommt es zu einem 7-m-Schießen, muss jede Mannschaft fünf Schützen und einen Torwart benennen. Ein Spieler, der bei Spielende seine Strafzeit noch nicht vollständig abgesessen hat, kommt dabei nicht in Betracht. Derzeit ist es dem Torwart im nationalen Spielverkehr noch verwehrt, zugleich einer der Schützen zu sein. Die Spielordnungskommission des DHB beabsichtigt eine Anpassung der Spielordnung an die internationalen Gepflogenheiten, die es dem Torwart erlauben, auch zugleich als Schütze anzutreten.

Anders als bei den für das 7-m-Schießen benannten Schützen ist der Austausch des vorgesehenen Torwarts zulässig, wenn dieser sich bei der Durchführung des 7-m-Schießens verletzt. In diesem Fall kann der Mannschaftsführer aus seiner Mannschaft einen Ersatztorwart benennen, dem es gestattet ist, unverzüglich die Torwartausrüstung anzulegen. Wird der Torwart dagegen während des 7-m-Schießens durch Zeigen einer gelben, gelb-roten oder roten Karte vom Spiel ausgeschlossen, kann der Mannschaftsführer nur aus den fünf benannten Schützen einen Ersatztorwart benennen, der weiterhin als Schütze fungieren darf. Bei seinem Einsatz als Torwart muss er einen sicheren Kopfschutz tragen, kann aber auch unverzüglich zusätzliche Torwartausrüstung anlegen.

Spielberichtsbogen

Bei der Ausfüllung des Spielberichtsbogens ist eine Besonderheit zu beachten: Hat eine Mannschaft im Spielberichtsbogen einen Spieler gesondert als Ersatztorwart (etwa durch das Kürzel ETW) gekennzeichnet, gilt dieser anders als alle übrigen Spieler grundsätzlich nicht als eingesetzt. Die Schiedsrichter müssen daher im Spielberichtsbogen keinesfalls festhalten, wenn ein Ersatztorwart nicht gespielt hat, wie es immer wieder von Trainern und Betreuern gewünscht wird. Erforderlich ist ein Eintrag im Spielberichtsbogen nur, wenn ein Einsatz des Ersatztorwarts erfolgt ist. Er könnte etwa wie folgt lauten: „ETW von Mannschaft A eingesetzt.“

Kommission für Schiedsrichter- und Regelfragen

Stand: 15. Juni 2006


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