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1: Hoher Ball
2: Die Strafecke im Feldhockey
3: Stockstellen/Stockschlagen im Feldhockey
4: Regeländerungen zur Hallensaison 2003/2004
5: Regeländerungen zur Feldsaison 2004
6: Ergänzungen zu den Feldregeln ab 1. 1. 2004
7: Regeländerungen zur Hallensaison 2004/2005
8: Klarstellung zum Spielerwechsel in der Halle
9: Regelauslegungen zur Feldsaison 2005
10: Richtlinien für persönliche Strafen
11: Regeländerungen zur Feldsaison 2005/06
12: Regeländerungen zur Hallensaison 2005/06
13: Regeländerungen mit Wirkung zum 1. April 2006 (Feld)
14: Präzisierung des Verbotes der "Argentinischen Vorhand"
15: Der Torwart im Feldhockey
16: Hinweise zur Hallensaison 2006/07
17: Regeländerungen zum 1. April 2007
18: Aktuelle Regelauslegungen und Anweisungen zum 14.4.2007
19: Aktuelle Regelauslegungen und Anweisungen zum 1.8.2007
20: Regeländerungen zur Hallensaison 2007/08 mit Wirkung zum 1. November 2007

Regelecke 12: Regeländerungen zur Hallensaison 2005/06

I. Auszeit

Die KSR hat mit Zustimmung von Präsidium und Vorstand die in der letzten Hallensaison eingeführte Versuchsregel zur Auszeit als endgültige Regel eingeführt. Sie gilt ab 1. November 2005 für alle Bundesligen der Damen und Herren. In allen anderen Spielklassen (Regionalliga und tiefer sowie Jugend) können Auszeiten nicht genommen werden. Die für die letzte Saison für die Versuchsphase veröffentlichten Durchführungsbestimmungen haben sich im Wesentlichen bewährt und wurden in der nachfolgenden Fassung in die Hallenregeln 2005 integriert:

1. Jede Mannschaft hat die Möglichkeit von einer Auszeit pro Halbzeit von jeweils einer Minute Dauer.

2. Die Auszeiten verfallen pro Halbzeit, wenn sie nicht eingefordert werden.

3. Bei Entscheidungsspielen hat jede Mannschaft in der gesamten Verlängerung Anspruch auf eine zusätzliche Auszeit. Nicht in Anspruch genommene Auszeiten aus der normalen Spielzeit verfallen.

4. Eine Auszeit kann nur vom Trainer oder Betreuer durch Hochheben einer Karte beantragt werden.

5. Der Ablauf der Auszeit wird von den Schiedsrichtern überwacht, sie geben nach 50 Sekunden das Signal zur Aufstellung der Mannschaften und nach 60 Sekunden das Signal zum Weiterspielen. Die Besprechung hat in der Nähe der Mannschaftsbänke zu erfolgen.

6. Eine Auszeit kann nur bei eigenem Abschlag, eigenem Freischlag, eigenem Einschlag (Seitenausball) und eigenem Mittelanstoß nach einem Tor beantragt werden. Bei einer eigenen Strafecke und einem eigenen 7m-Ball ist die Beantragung einer Auszeit nicht möglich.

Die in Ziffer 4 genannte Karte muss ein Format DIN A4 haben und liegt den Vereinen, die vergangenes Jahr in den 1. Bundesligen gespielt haben, bereits vor. Für die übrigen Vereine wird die Karte von der KSR beschafft und über die Geschäftsstelle an die Vereine kurzfristig weitergeleitet.

II. Einführung der 5-Meter-Regel

Die internationalen Hallen-Regeln geben den Schiedsrichtern die Möglichkeit, den Ort des Freischlages - wie im Feldhockey (dort 10 Meter) - um bis zu fünf Meter nach vorn zu verlegen, jedoch nicht in den Schusskreis hinein ("5-Meter-Regel").

Bisher wurde auf eine Umsetzung im Bereich des DHB verzichtet, weil davon ausgegangen wird, dass dieser Regelung in der Halle vor dem Hintergrund, dass für diese Maßnahme in Frage kommende Verstöße (Nichteinhaltung des Abstandes, Ballwegschlagen) bereits ab der Mittellinie eine Strafecke verhängt werden kann, kaum eine Bedeutung zukommt. Die KSR hält eine Einführung zwischenzeitlich gleichwohl für sinnvoll, da - im Gegensatz zum internationalen Regelwerk - eine Anweisung an die Schiedsrichter besteht, für Reklamationen nach einer Freischlagentscheidung gegen die Verteidiger in deren eigener Hälfte keine Strafecke zu verhängen. Eine Änderung dieser Anweisung ist nicht vorgesehen, da die Verhängung einer Strafecke in dieser Situation aus Sicht der KSR im Verhältnis zu der möglichen Folge - sehr große Tormöglichkeit - unangemessen ist. Statt dessen sind die Schiedsrichter angehalten, mit persönlichen Strafen zu agieren. Die "5-Meter-Regel" würde in dieser Situation eine sinnvolle Ergänzung der Kontrollmöglichkeiten unterhalb der Karten darstellen.

III. Sonderregelung für Torleute in Jugendmannschaften

 In das Regelwerk wird folgender Passus in § 2 Abs. 2 (Mannschaften) eingefügt:

"DHB: Bei Spielen der Jugend darf - im Hinblick auf die in § 27 (4) SpO DHB vorgesehene Pflicht zur vollständigen Ausrüstung für jugendliche Torhüter - in dem Zeitraum zwischen der Verhängung einer Strafecke und deren Beendigung auch der Torwart der angreifenden Mannschaft im Falle seiner Verletzung oder seines Ausschlusses vom Spiel ausgewechselt werden."

Mit diesem Zusatz wird eine - in der Praxis sicherlich nur sehr selten zur Anwendung kommende - Regelungslücke geschlossen, die daraus resultiert, dass die in der Spielordnung des DHB zum Schutze jugendlicher Torleute verankerte Pflicht zum Tragen der vollständigen Ausrüstung, im internationalen Regelwerk nicht vorgesehen ist. Zulässig war bisher nur der verletzungs- oder hinausstellungsbedingte Wechsel des verteidigenden Torwarts bei einer Strafecke im eigenen Kreis. Im Erwachsenbereich führt diese Regel zu keinen Problemen, da hier im Gegensatz zum Jugendbereich für Torleute keine Pflicht zum durchgehenden Tragen der vollständigen Schutzausrüstung besteht.

Jan-Jochen Rommel

Vorstand Schiedsrichter und Vorsitzender der Kommission für Schiedsrichter- und Regelfragen (KSR)

Stand: 26. Oktober 2005


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