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1: Hoher Ball
2: Die Strafecke im Feldhockey
3: Stockstellen/Stockschlagen im Feldhockey
4: Regeländerungen zur Hallensaison 2003/2004
5: Regeländerungen zur Feldsaison 2004
6: Ergänzungen zu den Feldregeln ab 1. 1. 2004
7: Regeländerungen zur Hallensaison 2004/2005
8: Klarstellung zum Spielerwechsel in der Halle
9: Regelauslegungen zur Feldsaison 2005
10: Richtlinien für persönliche Strafen
11: Regeländerungen zur Feldsaison 2005/06
12: Regeländerungen zur Hallensaison 2005/06
13: Regeländerungen mit Wirkung zum 1. April 2006 (Feld)
14: Präzisierung des Verbotes der "Argentinischen Vorhand"
15: Der Torwart im Feldhockey
16: Hinweise zur Hallensaison 2006/07
17: Regeländerungen zum 1. April 2007
18: Aktuelle Regelauslegungen und Anweisungen zum 14.4.2007
19: Aktuelle Regelauslegungen und Anweisungen zum 1.8.2007
20: Regeländerungen zur Hallensaison 2007/08 mit Wirkung zum 1. November 2007

Regelecke 11: Regeländerungen zur Feldsaison 2005/06

Die KSR hat folgende Regeländerungen zur Feldsaison 2005/06 beschlossen:

Änderung der Durchführungsbestimmungen für Strafecken

In den Bestimmungen für die Durchführung von Strafecken (§ 13.3 der Feldhockeyregeln 2004) wird der DHB-Zusatz zu Buchstabe n) mit sofortiger Wirkung ersatzlos gestrichen.

Durch diesen Zusatz wurden die Bestimmungen für die Durchführung von Strafecken außer Kraft gesetzt, wenn der Ball den Schusskreis zum zweiten Mal verlassen hat. Von Bedeutung ist dieses insbesondere für Höhenbeschränkung des ersten Torschusses, die in diesem Fall nicht mehr gegolten hätte.

Dieser Zusatz ist seinerzeit bei der Neuauflage des Regelheftes im Jahr 2004 aufgrund eines Redaktionsversehens in den Text aufgenommen worden. Eine solche Bestimmung würde jedoch in nicht erlaubter Weise von dem insoweit auch für den Bereich des DHB verbindlichen internationalen Regelwerk abweichen.

Die besonderen Bestimmungen für eine „Schlussecke“ (§ 13.4 der Feldhockeyregeln) bleiben hiervon unberührt und gelten somit unverändert fort.

Einsatz von sog. „Gesichtsmasken“

In der Vergangenheit hat das Tragen von sog. „Gesichtsmasken“ durch Feldspieler bei verschiedenen Turnieren / Meisterschaftsspielen zu Unsicherheiten und unterschiedlichen Handhabungen geführt. Insbesondere im Zusammenhang mit der Durchführung von Strafecken wurden entsprechende Schutzvorrichtungen von den Verteidigern kurzfristig angelegt. Vor diesem Hintergrund hat die KSR mit sofortiger Wirkung folgende Beschlüsse zum Einsatz von Gesichtsmasken durch Feldspieler getroffen:

Der Einsatz von „Gesichtsmasken“ ist unabhängig von der Spielsituation und dem Aufenthaltsort des Spielers bis auf weiteres zulässig, soweit die Maske

- an die menschliche Gesichtsform angepasst ist und

- von ihrer Beschaffenheit her keine Gefährdung für Mit- und Gegenspieler darstellt.

Grundsätzlich nicht erlaubt ist das Tragen von Torwarthelmen. Ausnahme: Der Feldspieler mit den Rechten eines Torwartes muss zur Abwehr einer Strafecke einen Torwarthelm tragen. Diese Regel galt bisher nur für die Halle (s. DHB-Zusatz zu Regel 4.4 der Hallenhockeyregeln). Ab sofort wird diese Ausnahme auch in den Bereich des Feldhockey übertragen. Zu diesem Zweck wird folgender DHB-Zusatz in Regel 4.4 der Feldhockeyregeln eingefügt:

„DHB: Einem Feldspieler, der einen verletzten oder vom Spiel ausgeschlossenen Torwart ersetzt, muss gestattet werden, unverzüglich Schutzausrüstung anzulegen. Er muss bei der Abwehr von Strafecken oder 7-m-Bällen einen sicheren Kopfschutz tragen; diesen muss er ablegen, wenn er seinen Schusskreis verlässt.“

Zulässig ist das Tragen eines medizinischen, „weichen“ Vollkopfschutzes.

Diese Regelung entspricht weitestgehend den internationalen Turnierbestimmungen der FIH und soll dazu beitragen, einen sinnvollen Schutz der Spieler zu ermöglichen.

 

Jan-Jochen Rommel,

Vorstand Schiedsrichter und Vorsitzender der Kommission für Schiedsrichter und Regelfragen (KSR)

Stand: 01.09.2005


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