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1: Hoher Ball
2: Die Strafecke im Feldhockey
3: Stockstellen/Stockschlagen im Feldhockey
4: Regeländerungen zur Hallensaison 2003/2004
5: Regeländerungen zur Feldsaison 2004
6: Ergänzungen zu den Feldregeln ab 1. 1. 2004
7: Regeländerungen zur Hallensaison 2004/2005
8: Klarstellung zum Spielerwechsel in der Halle
9: Regelauslegungen zur Feldsaison 2005
10: Richtlinien für persönliche Strafen
11: Regeländerungen zur Feldsaison 2005/06
12: Regeländerungen zur Hallensaison 2005/06
13: Regeländerungen mit Wirkung zum 1. April 2006 (Feld)
14: Präzisierung des Verbotes der "Argentinischen Vorhand"
15: Der Torwart im Feldhockey
16: Hinweise zur Hallensaison 2006/07
17: Regeländerungen zum 1. April 2007
18: Aktuelle Regelauslegungen und Anweisungen zum 14.4.2007
19: Aktuelle Regelauslegungen und Anweisungen zum 1.8.2007
20: Regeländerungen zur Hallensaison 2007/08 mit Wirkung zum 1. November 2007

Regelecke 10: Richtlinien für persönliche Strafen

Ab dem 1.4.2005 geltende Neufassung

Bemerkung:
Bei diesen Richtlinien handelt es sich um eine interne Anweisung der Kommission für Schiedsrichter- und Regelfragen (KSR) des DHB an die Schiedsrichter für Spiele im nationalen Spielverkehr. Durch sie soll die Verhängung persönlicher Strafen gegen Spieler einheitlicher und transparenter gemacht werden.

I. Arten der persönlichen Strafen

Zur Durchsetzung des Regelwerks stehen folgende persönliche Strafen zur Verfügung, die einzeln für sich oder zusätzlich zu einer Spielstrafe sowohl gegen Spieler auf dem Spielfeld als auch gegen Auswechselspieler verhängt werden können:

1. Mündliche Ermahnung

2. Grüne Karte
über die mündliche Ermahnung hinausgehende ernsthafte Verwarnung.

3. Gelbe Karte
Spielausschluss auf Zeit
a) im Feldhockey für mindestens 5 und höchstens 15 Minuten
b) im Hallenhockey für mindestens 2 und höchstens 10 Minuten der reinen Spielzeit.
Eintragung im Spielberichtsbogen.
Bei Turnierspielen mit kürzerer Spieldauer können andere Strafzeiten festgelegt werden.

4. Gelb-rote Karte
Spielausschluss auf Dauer
a) im Feldhockey muss die betroffene Mannschaft bis zum Spielende mit einem Spieler weniger spielen.
b) im Hallenhockey darf sich die betroffene Mannschaft bei Spielen mit einer Spieldauer von 2 x 30 Minuten nach 15 Minuten, bei solchen mit geringerer Spielzeit nach 10 Minuten reiner Spielzeit durch einen anderen Spieler wieder vervollständigen.
Eintragung im Spielberichtbogen. Der Spielerpass wird nicht einbehalten.

5. Rote Karte
Spielausschluss auf Dauer. Die betroffene Mannschaft muss bis zum Spielende mit einem Spieler weniger spielen.
Eintragung im Spielberichtsbogen mit ausführlicher Schilderung des Vorgangs. Der Spielerpass ist einzubehalten und dem Spielberichtsbogen beizufügen.

Für weitere Auswirkungen von Spielausschlüssen für das Spiel, in dem sie verhängt wurden, gilt § 23 SPO DHB.
Gegen Trainer und Betreuer können, abgesehen von der mündlichen Ermahnung, keine persönlichen Strafen ausgesprochen werden. Trainer und Betreuer haben sich in unmittelbarer Nähe ihrer Mannschaftsbank aufzuhalten, ohne den Schiedsrichter zu behindern. Störende Einflussnahme auf die Schiedsrichterentscheidungen oder unsportliches und unfaires Verhalten sind untersagt und es sind ggf. entsprechende Gegenmaßnahmen durch die Schiedsrichter zu ergreifen. Trainer oder Betreuer, die gegen den Grundsatz der sportlichen Fairness verstoßen oder auf die Entscheidungen der Schiedsrichter versuchen Einfluss zu nehmen, sind zunächst zu verwarnen. Bei weiteren Verstößen haben die Trainer oder Betreuer den Spielbereich zu verlassen und dürfen sich nur noch im Zuschauerbereich aufhalten. Wenn sie sich auch dort weiter schlecht benehmen, sind sie auch von dort zu entfernen.
Nach dem Schlusspfiff können auch gegen Spieler, die sich schlecht benehmen, keine persönlichen Strafen (Karten) ausgesprochen werden.
Im Spielberichtsbogen ist jedoch zu vermerken, welcher Spieler, Trainer oder Betreuer sich im Zusammenhang mit dem Spiel unsportlich verhalten hat und gegen welche Trainer oder Betreuer Anordnungen getroffen worden sind. Gegebenenfalls ist eine genaue Vorfallsschilderung beizufügen, die es dem ZA ermöglicht, eine angemessene Strafe auszusprechen.
Eine persönliche Strafe kann nicht auf den Kapitän der Mannschaft übertragen werden. Begeht ein Spieler einer Mannschaft einen Regelverstoß, den die Schiedsrichter dem betreffenden Spieler nicht eindeutig zuordnen können, können sie nicht gegen den Spielführer eine entsprechende persönliche Strafe verhängen.

II. Generelle Ahndung absichtlicher Regelverstöße durch eine Karte
1. Grundsatz
Jeder eindeutig absichtliche Regelverstoß, insbesondere
a) der regelwidrige Angriff auf den Körper oder Stock eines Gegenspielers,
b) das Reklamieren, das in Lautstärke und/oder Gestik über eine noch als angemessen zu empfindende erste Reaktion hinausgeht, und vergleichbares schlechtes Benehmen wie ständiges Meckern, Pulkbildung bei Strafecken-Entscheidungen, Beschimpfungen usw.,
c) das Wegwerfen des Stocks oder eines anderen Ausrüstungsgegenstands,
d) die Vereitelung der unverzüglichen Ausführung einer verhängten Spielstrafe, z. B. durch absichtliches Wegschlagen des Balles bei Freischlägen oder Nichteinhalten des vorgeschriebenen Mindestabstandes,
e) das Unterbrechen eines Angriffs durch Spielen des Balles über Schulterhöhe oder f) wenn ein Torwart bei der Ausführung eines 7-m-Balles das Erzielen eines Tores dadurch verhindert, weil er die Torlinie verlässt oder einen oder beide Füße bewegt, bevor der Ball gespielt worden ist,
ist mit einer persönlichen Strafe in Form einer Karte gegen den betreffenden Spieler zu ahnden.

2. Ausnahmen
Vorstehende Ziffer 1. ist (grundsätzlich) nicht in den folgenden Fällen anzuwenden:
a) bei absichtlichem Spielen des Balles durch Spieler und Torwart und absichtlichem Ablenken des Balles durch Spieler über die eigene Grund/Torlinie. (Hier ist lediglich auf Strafecke zu entscheiden. Hat der Torwart den Ball über die eigene Grund/Torlinie abgelenkt, ist auf Eckschlag (Feld) bzw. Abschlag (Halle) zu entscheiden.)
b) bei verbotenem absichtlichen hohen Schlag (Hier ist lediglich die entsprechende Spielstrafe zu verhängen. Wird der Verstoß jedoch mit der deutlichen Absicht begangen, einen anderen Spieler zu gefährden oder zu verletzen oder wird dadurch ein anderer Spieler verletzt, ist zusätzlich zur Spielstrafe auch eine persönliche Strafe gegen den betreffenden Spieler zu verhängen.)
c) bei absichtlichem zu frühen Herauslaufen von Verteidigern bei Strafecken. (Hier ist erst beim zweiten zu frühen Herauslaufen bei der gleichen Strafecke die zur Androhung eines 7 m-Balles erforderliche grüne Karte zu zeigen, die weder dem betreffenden Spieler noch dem Kartenkontingent der Mannschaft zuzurechnen ist).
d) bei regelwidrigem Spielerwechsel im Hallenhockey. (Ein Wechselfehler soll nur geahndet werden, wenn er erheblich ist, d. h. wenn dadurch für die Gegenmannschaft ein erkennbarer Nachteil entsteht. Außerdem muss die Vorteilsregel beachtet werden. Liegen diese Voraussetzungen vor, ist der Wechselfehler mit einer Strafecke gegen die Mannschaft zu bestrafen, die den Wechselfehler begangen hat. Gleichzeitig ist der vorherige Zustand wieder herzustellen. Eine persönliche Strafe ist zusätzlich nur gegen Spieler zu verhängen, die mit erkennbarer Absicht regelwidrig das Spielfeld betreten haben. Im Feldhockey darf dagegen ein Wechselfehler nicht mit einer Spielstrafe, sondern nur mit einer persönlichen Strafe geahndet werden, die ausschließlich gegen den Spieler verhängt werden soll, der fehlerhaft eingewechselt wird. Auch hier ist zu berücksichtigen, ob der Wechselfehler erheblich ist. Wird zum Zwecke des Ausschlusses das laufende Spiel unterbrochen, muss es anschließend durch Bully fortgesetzt werden.)
e) bei absichtlichen Regelverstößen, die von der Art der Begehungsweise und der Auswirkungen so geringfügig sind, dass
· die Ahndung mit einer Strafecke oder einem 7 m-Ball oder
· eine Strafverschärfung (10m-Regel; Umwandlung eines Freischlags in eine Strafecke) oder
· das "Umdrehen einer Spielstrafe" oder
· eine mündliche Ermahnung eines Spielers
zur Disziplinierung ausreichen. Ein Freischlag für die Angreifer im Viertelbereich (Halle: Spielfeldhälfte) des Gegners kann jedoch nicht bei Reklamationen in eine Strafecke umgewandelt werden. Ebenso kann eine Strafecke wegen Reklamationen der Angreifer nicht in einen Freischlag für die Verteidiger und eine Strafecke wegen Reklamationen der Verteidiger nicht in einem 7-m-Ball umgewandelt werden.

III. Konkrete Ahndung absichtlicher Regelverstöße durch eine Karte
1. Grüne Karte
a) Ist gemäß vorstehenden Kriterien eine Karte zu verhängen, muss dies zumindest die grüne sein.
b) Abgesehen von der grünen Karte wegen zu frühen Herauslaufens bei einer Strafecke (siehe oben II. 2 c) dürfen pro Mannschaft in einem Spiel höchstens zwei grüne Karten vergeben werden, und zwar
· nur eine in der Kategorie "Foulspiel", d. h. bei jedem absichtlichen regelwidrigen Einwirken auf Körper oder Stock eines Gegenspielers, und
· nur eine in der Kategorie "sonstige Regelverstöße", d. h. bei allen anderen absicht- lichen Verstößen (Unsportlichkeiten ohne Einwirkung auf Körper oder Stock eines Gegenspielers; hierzu zählt auch das zu frühe Bewegen des Torwartes beim 7-m-Ball, durch das das Erzielen eines Tores verhindert wird).
Ist eine grüne Karte gezeigt worden, ist das Kontingent der betroffenen Mannschaft für die entsprechende Kategorie "verbraucht". Sind beide gezeigt worden, ist ihr Kontingent an grünen Karten insgesamt erschöpft. Ist in einem Spiel vor oder nach einer grünen Karte zwei Spielern der selben Mannschaft die gelbe Karte gezeigt worden, ist das Kontingent dieser Mannschaft an grünen Karten ebenfalls insgesamt "verbraucht".
c) Gegen einen Spieler darf keine grüne Karte mehr, sondern nur noch ein Spielausschluss auf Zeit (gelbe Karte) verhängt werden, wenn
· ihm zuvor eine grüne Karte, egal aus welcher Kategorie (abgesehen von derjenigen wegen zu frühen Herauslaufens bei einer Strafecke (siehe oben II. 2 c)), gezeigt worden ist,
· er einen Verstoß aus einer Kategorie begeht, für die das Kontingent seiner Mannschaft an grünen Karten bereits "verbraucht" ist oder
· das Kontingent seiner Mannschaft an grünen Karten insgesamt "verbraucht" ist.

2. Gelbe Karte
a) Das Zeigen einer gelben Karte setzt nicht voraus, dass dem betreffenden Spieler zuvor eine grüne Karte gegeben worden ist. Eine gelbe Karte ist neben den bei III. 1. c) genannten Fällen sofort dann zu zeigen, wenn der absichtliche Regelverstoß von der Art der Begehungsweise oder seiner Auswirkung her so schwerwiegend ist, dass zu seiner Ahndung eine grüne Karte nicht ausreicht, aber zugleich eine rote Karte (vgl. III. 4.) noch nicht erforderlich ist.
b.) Bei einer gelben Karte entscheidet der Schiedsrichter, der sie verhängt hat, in dem vorgegebenen Rahmen (oben I. 3) nach pflichtgemäßem Ermessen in Abhängigkeit von Art und Schwere des Vergehens über die Dauer der Strafzeit. Im Feldhockey wird die Dauer nicht bekannt gegeben, im Hallenhockey muss sie deutlich sichtbar angezeigt werden. Die Schiedsrichter sollen einen Verstoß aus der Kategorie "Foulspiel" nicht lediglich mit der Mindeststrafzeit, sondern einer höheren Strafzeit (Feld mindestens 10 Minuten, Halle mindestens 5 Minuten) bis hin zur vollen Ausschöpfung des Strafrahmens ahnden. Im Feldhockey überwachen die Schiedsrichter den Ablauf der Strafzeit; in der Halle übernehmen diese Aufgabe – sofern vorhanden – die Zeitnehmer. Es ist darauf zu achten, dass in dem Zeitraum zwischen der Verhängung einer Strafecke und deren Beendigung die Rückkehr eines mit „gelb“ bestraften Spielers auf das Spielfeld nicht gestattet werden darf.

3. Gelb-rote Karte bei wiederholtem absichtlichen Regelverstoß eines Spielers
Begeht ein Spieler, dem bereits eine gelbe Karte gezeigt worden ist und für die die verhängte Strafzeit abgelaufen ist, in demselben Spiel einen weiteren mit einer grünen oder gelben Karte zu ahndenden Verstoß, gleich aus welcher Kategorie, muss gegen ihn eine gelb-rote Karte verhängt werden. Dies gilt auch dann, wenn ein Spieler vor Ablauf seiner Strafzeit zu früh auf das Spielfeld zurückkehrt.

4. Rote Karte
a) Ist der absichtliche Regelverstoß von der Art der Begehungsweise oder seiner Auswirkung her so schwerwiegend, dass zu seiner Ahndung eine grüne oder gelbe Karte nicht ausreicht, ist gegen den betreffenden Spieler sofort eine rote Karte zu verhängen (z.B. wenn eine Tätlichkeit gegen Spieler, Schiedsrichter oder Zuschauer begangen oder der Schiedsrichter aufs Übelste beleidigt wird).
b) Einem Spieler, der gerade eine gelbe Karte "absitzt" und durch weiteres schlechtes Benehmen eine weitere Karte herausfordert, muss die rote Karte gezeigt werden, sofern das Spiel nach Verhängung der Zeitstrafe bereits wieder angepfiffen war. Vor Wiederanpfiff des Spiels kann bei schlechtem Benehmen die vorgesehene Strafzeit verlängert werden.
c) Gegen einen Spieler, der durch Zeigen der gelb-roten Karte auf Dauer vom Spiel ausgeschlossen worden ist, kann eine rote Karte nicht mehr gezeigt werden. Sofern sich ein solcher Spieler auch nach seinem Spielausschluss unsportlich verhält, haben die Schiedsrichter diesen Sachverhalt in den Spielberichtsbogen einzutragen.

IV. Verfahrensweise bei der Verhängung einer persönlichen Strafe
1. Mündliche Ermahnung
Sie ist bei der nächsten passenden Gelegenheit gegen den betreffenden Spieler auszusprechen. Hierfür muss die Spielzeit nicht angehalten werden.

2. Karte
Der Schiedsrichter hält die Spielzeit an, lässt den betreffenden Spieler kommen, wobei er ihm etwas entgegen kommen sollte, und hält ihm aus etwa 2 m Entfernung ruhig und bestimmt die Karte, bei gelb-rot beide Karten nacheinander, mit ausgestrecktem Arm so hoch entgegen, dass es für alle sichtbar ist. Beide Schiedsrichter müssen den Namen oder die Rückennummer des betreffenden Spielers, die Art der Karte (grün, gelb, rot) sowie den Grund für die Vergabe (Foulspiel unsportliches Verhalten, ständiges Reklamieren/Meckern, sonstiges) notieren.
Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die entsprechenden Ausführungen im Regelheft verwiesen.

Christian Deckenbrock und Willibald Schmidt,
DHB-Kommission für Schiedsrichter- und Regelfragen (KSR DHB)

Stand: 01.04.2005


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