Berliner Hockey-Verband

Hockey in Corona-Zeiten

Neue Corona-Bestimmungen ab dem 4.3.2022

Erleichterungen für den Sport

Ab dem heutigen Tag werden neue Bestimmungen für die Sportausübung (Training und Wettkampfbetrieb) wirksam.

Sport im Freien - Keine Beschränkungen mehr (die Toilettennutzung ist nur mit Maske erlaubt).

Sport in gedeckten Sportanlagen - Hier wird die 3G-Regel eingeführt.

Die bezirklichen Sportämter haben alle Vereine über die neuen Regelungen informiert und folgende Übersicht veröffentlicht:

» zur Übersicht

 

Corona-Regeln ab dem 27.11.2021

Einführung von 2G+

Ab dem 27.11. wurde für alle gedeckten Sportanlagen die 2G+-Regel vorgeschrieben. Das bedeutet im Einzelnen:

In allen Sporthallen gilt (Trainings- und Wettkampfbetrieb):

  • Geimpfte und Genesene (Impfnachweis nur digital, muss überprüft und dokumentiert werden). Zusätzlich muss ein negatives Testergebnis vorgelegt werden (PoC-Test = sog. Bürgertest, nicht älter als 24 Stunden oder PCR-Test, nicht älter als 48 Stunden).
  • Schulpflichtige bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs benötigen keinen Testnachweis, müssen aber den Schülerausweis bzw. eine Schulbescheinigung vorlegen. 
  • Unter 18-jährige, die nicht mehr zur Schule gehen, benötigen neben dem Impfnachweis oder dem Genesenennachweis einen PoC- bzw. PCR-Test (Selbsttest nicht zugelassen!)
  • Kinder unter 6 Jahren benötigen keinen Testnachweis.
  • Für die Sportausübung in gedeckten Sportanlagen gilt die Pflicht zur Vorlage eines zusätzlichen negativen Tests, auch bei bestehendem Impf- oder Genesenenstatus.
  • Hierfür genügt ein PoC-Test, der nicht älter als 24 Stunden alt ist, oder ein PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, oder ein dokumentierter Selbsttest unter Aufsicht einer weiteren Person.

Nur für die Sportler/innen ist zusätzlich zu den bekannten PoC- bzw. PCR-Tests ein Selbsttest zugelassen.

Trainer/Betreuer, die weder geimpft noch genesen sind, dürfen mit einem PoC = Bürgertest oder PCR-Test zu den oben angegebenen Bedingungen am Training/Wettkampf teilnehmen. 

Für Zuschauer und Sportler/innen gilt in der Halle Maskenpflicht. Für die Sportausübung darf die Maske abgelegt werden.

Berlin, 27.11.2021

 

Corona-Regeln ab dem 11.10.2021

Änderung der Infektionsschutzverordnung beschlossen

10.10.2021 - Am 10. Oktober treten weitere Änderungen der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft, die Anpassungen der 2G-Option für den Sport beinhalten.
Der Senat von Berlin hat in seiner Sitzung am 5. Oktober die Achte Änderungsverordnung der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen. Diese tritt am Sonntag, den 10. Oktober in Kraft und gilt vorerst bis zum 6. November 2021. Im Wesentlichen ist der organisierte Sport nur marginal von der Verordnungsänderung betroffen. Die Anpassungen betreffen vor allem die Auslegung und weitere Ausnahmen vom 2G-Optionsmodell, das am 18. September in Kraft getreten war. Zudem werden die Testbestimmungen für Kinder spezifiziert.

» Offizielle Mitteilung Präsidium Nr. 100

 

Berlin, 20. August 2021

Neue Corona-Regeln ab dem 20.8.2021

der Berliner Senat hat die vierte Änderung der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung veröffentlicht, die ab Freitag, den 20.08.2021, wirksam wird. Für den Berliner Sport ergeben sich wesentliche Änderungen, die hier nachgelesen werden können:

» Offizielle Mitteilung zum Spielbetrieb Nr. 209

 

Berlin, 28. Juni 2021

Neue Corona-Regeln ab 3. Juli 2021: "Sport = Veranstaltung"

Ab Samstag, dem 3. Juli gelten neue Regeln bei Veranstaltungen. Der Sport (Training/Wettkämpfe/ Testspiele) wird von der Testpflicht befreit und fällt dann unter die allgemeinen Regeln der Veranstaltungen.. Weiteres dazu:

» Offizielle Mitteilung zum Spielbetrieb Nr. 203

 

Berlin, 18. Juni 2021

Neue Corona-Regeln ab dem 18.6.2021

Der Landessportbund Berlin hat zusammen mit den Berliner Sportamtsleitungen, der Senatsverwaltung für Inneres und Sport und dem Berliner Fußballverband die folgend beschriebenen, einheitlichen Vorgehensweisen ausgearbeitet.

Sowohl das Training als auch Wettkämpfe sind wieder erlaubt, allerdings sind dabei nach wie vor Auflagen zu beachten! Eine ausführliche Beschreibung der nun geltenden Hygieneregeln gibt es hier:

» Offizielle Mitteilung zum Spielbetrieb Nr. 202

 

Berlin, 19. Mai 2021

Wegfall der „Notbremse“ mit Wirkung zum 19.5.2021 und Auswirkungen auf den Sport

Allgemeine Bestimmungen:

  • Anwesenheitsdokumentation ist Pflicht.
  • Die Umkleidekabinen und Duschen bleiben geschlossen.
  • Eltern und andere Zuschauende sollen die Sportanlage während der Nutzungszeit verlassen, auch wenn die Nachweise für einen Test, eine Impfung oder eine Genesung vorliegen.

Sport in Hallen

  • Für den Breitensport bleiben die Sporthallen weiter geschlossen.

Individualsport im Freien

  • In Gruppen von höchstens 5 Personen aus maximal 2 Haushalten unter Einhaltung der Abstandsregeln ohne Altersbeschränkung. Der Vereinssport hat Vorrang vor dem Individualsport.

Vereinsmannschaftssport im Freien

  • Erlaubt sind Trainingsgruppen mit Kindern bis einschließlich 14 Jahren in
    a) zwei Gruppen von je 20 Kindern plus ein Trainer/Betreuer je Halbfeld
    b) oder 4 Gruppen von je 10 Kindern plus ein Trainer/Betreuer je Viertelfeld
    jeweils ohne Einhaltung eines Mindestabstands.
  • Die jeweiligen Übungsleitenden müssen einen aktuellen Coronatest, eine vollständige Impfung oder eine Genesung (negativer PCR-Test nach überstandener Corona-Infektion, höchsten 6 Monate alt) nachweisen können.
  • Neu ist, dass Trainingsgruppen mit Sporttreibenden älter als 14 Jahre erlaubt sind in Gruppen von bis zu 10 Personen (inclusive Trainer/Betreuer) pro Halbfeld.
    Achtung: Hier nur 10 Personen incl. Trainer und nur zwei 10-er Gruppen auf dem Großfeld!
  • Alle Beteiligten müssen einen Test, eine vollständige Impfung oder eine Genesung nachweisen! Dafür darf das Training auch ohne Einhaltung der Abstandsregeln stattfinden.
  • Für alle, die im Rahmen des Schulunterrichts regelmäßig getestet werden, entfällt die Testpflicht für das Training.
  • Trainingsspiele gegen andere 10er-Gruppen sind nicht erlaubt.
  • Für die Überprüfung der Tests, Impfungen und Genesungen sind die jeweils für die Trainingseinheit Verantwortlichen zuständig.

Diese Regeln gelten für Berlin. In Brandenburg gelten unter Umständen andere Regelungen (auch unterschiedlich nach Stadt-/Landkreis).
 

» April + März 2021

 
Kontakt
Mail sendenBHV@BerlinHockey.de
Auswahl
» Aktuelles
» April + März 2021
» Januar - Februar 2021
» April - Dezember 2020
LSB Berlin
Berliner Hockey-Verband
 

» Impressum   » Datenschutz © 2024 • hockey.de