Baden-Württemberg
Offizielle Mitteilungen
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HBW - Präsidium Nr. 39 vom 31.12.2022 |
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Einladung ordentlicher HBW Verbandstag 2023
Der ordentliche Verbandstag findet am 01. April 2023 beim Feudenheimer HC statt.
Anbei Einladung und vorläufige Tagesordnung
» Einladung (PDF) |
HBW - Spielbetrieb Nr. 130 vom 1.4.2023 |
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NEUE ORDNUNGEN
ab dem 01. April 2023 haben die überarbeiteten Ordnungen seine Gültigkeit.
mit sportlichen Grüßen
Joachim Schäfer. Carsten Behr
Vizepräsident Sport. Vorsitzender SRA
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HBW - Jugend Nr. 20 vom 6.1.2023 |
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Einladung HBW - Jugendverbandstag
Der Jugendverbandstag findet am Freitag, 10.Februar 2023 in Ludwigsburg statt.
» Einladung (PDF) |
HBW - Schiedsrichter Nr. 31 vom 20.5.2021 |
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Vorstellung neuer SRA ab 17.4.2021
Der Vorsitz des Schiedsrichter- und Regelausschusses (SRA) im Hockeyverband Baden-Württemberg ist mit Wirkung vom 1. April 2020 neu besetzt worden: Carsten Behr (Erwachsene) und Julian Horntasch (Jugend)
Diese Besetzung wurde nun auf dem Verbandstag 2021 bestätigt.
Vorstellung des neuen SRA, der zum 17.04.2021 das Schiedsrichterwesen weiterführen wird:
Carsten Behr |
Heidenheim |
SRA Vorsitzender + Ansetzer |
Julian Horntasch |
Ludwigsburg |
SRA Vorsitzender Jugend |
Jürgen Bratrich |
Bietigheim |
Organisation Theorielehrgänge |
Tim-Lucas Jäger |
Ludwigsburg |
Organisation Aktive Lehrgänge |
Daniel Gruss |
Bad Mergentheim |
Organisation Aktive Lehrgänge |
Mit freundlichen Grüßen
Carsten Behr |
HBW - Leistungssport Nr. 11 vom 18.5.2023 |
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Erhöhung Eigenanteil Leistungssport HBW
Die steigenden Kosten für Übernachtungen sowie die Preissteigerungen bei den unterschiedlichen Essensanbietern bei den Leistungsmaßnahmen des Hockeyverbandes Baden-Württemberg veranlassen eine Anpassung der Eigenbeteiligung im Bereich Leistungssport. Familien, die eine finanzielle Unterstützung von Seiten des HBWs benötigen, können sich vertrauensvoll an den Vizepräsident Leistungssport wenden.
mit freundlichen Grüßen
Carlos Gomes
Vizepräsident Leistungssport
Mobil +49 160 958 195 70
» Eigenbeteiligungen bei HBW Maßnahmen (PDF)
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SHV - Mitteilungen Nr. 163 vom 7.2.2024 |
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SDM mU18 / wU18 Spielplananpassung
Aufgrund des Hallentausches von der Innenstadthalle in die Batz Halle musste eine Änderung des Spielplanes vorgenommen werden. |
DHB - Vorstand Nr. 132 vom 10.4.2024 |
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Ausschreibung DHB-Bundestag 2025
am 10.05.2025 oder 24.05.2025
Der Deutsche Hockey-Bund schreibt hiermit die Ausrichtung des "57. Ordentlicher Bundestag des DHB" für den 10.05.2025 oder den 24.05.2025 aus. In der Regel findet der Bundestag an einem Samstag statt mit einem Rahmenprogramm am Tag davor.
Da die Termine für den nationalen/internationalen Spielbetrieb zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht feststehen, kann ein konkretes Datum noch nicht festgelegt werden.
Verbände und Vereine, die an der Ausrichtung interessiert sind, senden ihre Bewerbung unter Angabe von Veranstaltungsort, -konzept und jeweiligen Kosten für den ausrichtenden Verband/Verein und den DHB bitte bis 31.05.2024 an die DHB-Geschäftsstelle, Am Hockeypark 1, 41179 Mönchengladbach, E-Mail: info@deutscher-hockey-bund.de.
Henning Fastrich
Präsident
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DHB - Sport Nr. 219 vom 15.1.2024 |
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Beschluss des Spielordnungsausschusses (SOA)
Spielerzahl im Feldhockey
Der SOA hat auf seiner Sitzung am 12.1.2024 beschlossen, § 32 Abs. 1 SPO DHB mit Wirkung vom 1.4.2024 (Jugendbereich) und zum 1.8.2024 (Erwachsenenspielverkehr unterhalb der Bundesligen) wie folgt zu ändern:
"Im Feldhockey besteht jede Mannschaft einschließlich aller Auswechselspieler aus höchstens 18 Spielern, von denen zwei Spieler Torwarte mit kompletter Schutzausrüstung sein müssen. Sind Teil einer Mannschaft nicht mindestens zwei Torwarte mit kompletter Schutzausrüstung, besteht die Mannschaft aus höchstens 17 Spielern."
In den Bundesligen ist die maximale Spielerzahl bereits mit Wirkung zum 1.8.2023 auf 18 festgelegt worden. Eine § 32 Abs. 1 SPO DHB (neu) entsprechende Regelung findet sich in § 27 Abs. 1 Spielordnung des HOCKEYLIGA e.V.
Das Präsidium hat diesen Beschluss zur Änderung der SPO DHB gemäß § 30 Abs. 4 DHB-Satzung bestätigt.
Mönchengladbach, den 15.1.2024
Christian Deckenbrock
(Vorsitzender SOA)
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DHB - Jugend Nr. 68 vom 7.6.2023 |
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Mitglieder des Zuständigen Ausschusses der Jugend
Der Vizepräsident Jugend hat gemäß § 3 Absatz 4 SPO DHB als Mitglieder des Zuständigen Ausschusses der DHB-Jugend für das Spieljahr 2023/24 benannt:
Andreas Knechten, Mülheim a.d. Ruhr
Daniel Gass, München
Ole Ingwersen, Lübeck
Ersatzmitglieder gemäß § 3 Absatz 4 SPO DHB sind Ulrike Schmidt (Tübingen) und Sonja Schwede (Köln).
Mönchengladbach, den 31. März 2023
Wibke Weisel
DHB Jugendsekretärin
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DHB - Schiedsrichter Nr. 51 vom 12.4.2024 |
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Klarstellung §4.4 / Spielen des Torwarts ohne Helm
In Regel §4.4 wird grundsätzlich nicht zwischen einem Torwart im Erwachsenenbereich und einem Torwart im Jugendbereich unterschieden. Für beide Torwarte gilt, dass sie nur am Spiel teilnehmen dürfen, sofern Sie einen sicheren Kopfschutz (Helm) tragen. Geht dieser bei einer Abwehraktion verloren, verliert der Torwart auch die Berechtigung für den betreffenden Zeitraum am Spiel teilzunehmen. Das laufende Spiel ist nicht durch einen Zeitstopp zu unterbrechen, damit der Torwart den Helm wieder aufsetzen kann. Greift er ohne Helm aktiv in das Spielgeschehen ein, ist ein 7m-Ball zu verhängen. Dies gilt entsprechend auch für den jugendlichen Torwart.
§4.4 Torwarte müssen Schutzausrüstung tragen, die zumindest einen sicheren Kopfschutz, Schienen und Kicker beinhaltet. Lediglich als Schütze eines 7-m-Balls dürfen Kopf- und Handschutz abgelegt werden.
Folgende Ausrüstungsgegenstände dürfen nur Torwarte tragen: Brust-, Oberarm-, Ellenbogen-, Unterarm-, Torwarthandschutz, Oberschenkel- und Knieprotektoren, Schienen und Kicker.
DHB: Bei Spielen in der Altersklasse der Jugend muss ein Torwart während der gesamten Spieldauer, außer als Schütze eines 7-m-Balls, Kopf-, Gesichts-, Brust- und Unterleibschutz sowie Torwarthandschutz, -schienen und -kicker tragen.
Christian Blasch
Schiedsrichter- und Regelausschuss
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